Bürgerbegehren -Was ist das?

 

Was ist ein Bürgerbegehren und Wie funktioniert es?

Über ein Bürgerbegehren können Bürger in Bayern verlangen, dass alle Bürger einer Gemeinde zu einem bestimmten Thema nach ihrer Meinung gefragt werden. Diese Befragung heißt dann "Bürgerentscheid". Erhält das Anliegen der Bürgerinitiative beim Bürgerentscheid eine Mehrheit, so MUSS das auch so von der Verwaltung umgesetzt werden. Das Ergebnis eines Bürgerentscheides hat Vorrang vor Entscheidungen des Marktrates oder der Verwaltung und kann diese JEDERZEIT rückgängig machen.

Für das Abhalten eines Bürgerentscheids müssen im Rahmen des Bürgerbegehrens 10% der wahlberechtigten Gemeindebürger auf einer Liste unterschreiben. Sobald eine ausreichende Anzahl gültiger Unterschriften bei der Gemeinde eingegangen sind, MUSS die Verwaltung alle Maßnahmen stoppen, die dem Anliegen der Bürgerinitiative entgegenlaufen.

Die Durchführung von Bürgerbegehren wird durch § 18a der bayrischen Gemeindeordnung geregelt. 

 


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